ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Allgemeiner Hinweis

Soweit im folgenden Text personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

 

2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge, die mit der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen Lehrgang erklärt sich der Verbraucher (in der Folge Teilnehmer genannt) mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

3 Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Hierfür können folgende Möglichkeiten gewählt werden: Per Post, per Telefax, per Email oder per Internet. Zur Anmeldung ist das vorgefertigte Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Aufnahme in einen Lehrgang kann erst nach entsprechender Prüfung der eingereichten Unterlagen bezüglich des Vorliegens der Zugangsvoraussetzungen erfolgen. Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und erforderlichenfalls aus einem Bewerbungsgespräch vor der Aufnahmekommission. Eine Aufnahmeprüfung kann vorgesehen werden. Da die Teilnehmerzahl in einem Lehrgang beschränkt sein kann, entscheidet auch die Reihenfolge der Anmeldungen über die Aufnahme. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bestätigt die ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG die Anmeldung mittels Anmeldebestätigung. Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG kommt, nach Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, durch den Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb angemessener Annahmefrist zustande. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zu einem Lehrgang in jedem Fall verbindlich ist (vorvertragliche Schutzpflichten!).

 

4 Zahlungsbedingungen

Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Studiengänge sind steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Zi. 11 lit. a UStG, die Lehrgänge sind, soweit dies nicht anders angeführt ist, umsatzsteuerpflichtig. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr kann per Banküberweisung oder mittels Bankeinzug erfolgen. Die Lernunterlagen für Lehrgänge, wie Festplatte, DVD’s u.a., werden erst an den Teilnehmer versendet, wenn bereits im Anmeldungsformular eine Bankeinzugsermächtigung (Vorteil: Sofortiger Studienbeginn, weil die Lernunterlagen bereits mit der Anmeldebestätigung versendet werden können) bzw. die Studiengebühr überwiesen worden ist. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bzw. der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme und die Graduierung. Bei der Negierung der Ersten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als vier Wochen) beginnen die gesetzlichen Jahreszinsen von 4 % (§ 1000 ABGB) auf den ausständigen Betrag zu laufen. Bei der Negierung einer Zweiten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als sechs Wochen) wird mit Versenden der Dritten Mahnung zusätzlich eine pauschale Mahngebühr von € 10 verrechnet und der Terminverlust gemäß § 13 KSchG angekündigt. Bei einer Negierung der Dritten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als 8 Wochen) wird der gerichtliche Klagsweg eingeschlagen. In diesem Fall kann von der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG der gesamte ausständige Betrag, nicht nur die Rate, eingeklagt werden.

 

5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Teilnehmer bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG.

 

6 Rücktritt und Stornierung

Der Rücktritt von einer Anmeldung zu einem Lehrgang bzw. von einem gültig zustande gekommenen Vertrag über einen Lehrgang kann gemäß § 5e KSchG innerhalb von 7 Werktagen ab dem Tag der Vertragserklärung (Anmeldung) bzw. dem Tag des Vertragsabschlusses (Erhalt der Anmeldebestätigung) erfolgen. Ein Samstag zählt hierbei nicht als Werktag (§ 5e Abs 2 KSchG). Dieses Rücktrittsrecht nach erfolgtem Vertragsabschluss kommt nicht zum Tragen, wenn der Teilnehmer eine Bankeinzugsermächtigung mit der Anmeldung erteilt hat und deshalb bereits mit dem Vertragsabschluss (Anmeldebestätigung) die Lernunterlagen (zB Festplatte mit Vorlesungen, Skripten, etc.) erhalten hat (§ 5f Z 1 KSchG). Die ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG, schließt den Ausschluss eines Teilnehmers aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen oder groben Fehlverhaltens nicht aus. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner Teilnahmegebühr.

 

7 Kündigung des Vertrages

Eine Kündigung des Fernlehrganges ist analog § 15 Absatz 2 KSchG möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der erste Kündigungstermin liegt bei zwei Jahren nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Danach kann der Vertrag halbjährlich bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Hat der kündigende Teilnehmer bis zum Kündigungstermin bereits mehr als die Hälfte des für den Lehrgang vorgeschriebenen Leistungsumfangs absolviert, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles der Teilnahmegebühr. Nur in dem Fall, dass der Teilnehmer überhaupt keine Prüfung abgelegt hat, stehen ihm 75 % der Teilnahmegebühr zu. In dem Fall, dass der Teilnehmer weniger als die Hälfte des notwendigen Leistungsumfangs des Lehrganges absolviert hat, ist der tatsächlich erledigte Teil proportional zu den notwendigen Leistungsumfang des Lehrganges von den 75 % der Teilnahmegebühr, die einem Teilnehmer zustehen, der keine Prüfung absolviert hat, abzuziehen und der Restbetrag rückzuerstatten. Für die vergangene Zeit sind Zinsen für das rückzuerstattende Geld ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8 Lehrgänge

Die Studiengänge/Lehrgänge im Sinne dieser AGB sind all jene Studiengänge/Lehrgänge, welche als solche aktuell auf der Homepage der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG ausgewiesen sind.

 

9 Leistungsumfang

Das Dienstangebot der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG umfasst derzeit die Bereitstellung von einschlägigen Vorträgen und Lernbehelfen, wie z.B. Skripten, auf einem oder mehreren Datenträgern; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen; die Beratung der Teilnehmer während des Lehrganges; Erstellen und Versenden von Zeugnissen, Studienbestätigungen, Studienerfolgsnachweisen und dem Abschlussdiplom. Neue weitergehende Dienste können von der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG zur Verfügung gestellt und vom Teilnehmer gemäß den Bestimmungen seines bestehenden Vertrages in Anspruch genommen werden. Die ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw. Entgelten abhängig zu machen.

 

10 Duplikate von Zeugnissen, Abschlussdiplomen und Ausweisen

Gehen die Originale beim Teilnehmer verloren und dieser fordert ein Duplikat an, so beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr € 20.

 

11 Lehrgangsänderungen

Soweit die Gesamtplanung des Seminars/Lehrganges nicht wesentlich beeinträchtigt wird, behält sich die ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG einen Wechsel der Lehrbeauftragten und eine zeitliche Verschiebung in angemessenem Rahmen vor. Dem Teilnehmer erwächst dadurch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung vom Seminar/Lehrgang noch zur Minderung der Seminar-/Lehrgangskosten.

 

12 Urheberrechtlicher Schutz

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf den von uns vertriebenen Datenträgern (Festplatte, DVD, CD, Bücher u.a.) urheberrechtlichen Schutz genießen. Jeder über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Waren ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt.

 

13 Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

 

14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG werden samt jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form im Internet unter www.aditus.at kundgemacht. Für solche, den Studenten nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist von 2 Monaten. Spätestens einen Monat vor Inkrafttreten einer solchen Änderung erfolgt eine Benachrichtigung des Studenten über deren wesentlichen Inhalt und den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Wenn der Student bis zum Inkrafttreten dieser Änderung nicht widerspricht oder nachträglich nicht glaubhaft machen kann, warum ihm ein zeitgerechter Widerspruch nicht möglich war, so treten die Änderungen für ihn in Kraft.

 

15 Nebenabreden

Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.

 

16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht (§ 3 Abs 1 EVÜ). Sofern das KSchG einen Wahlgerichtsstand nicht ausschließt, gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Sitz der ADITUS Bildungs- und Unternehmensconsulting KG (Wien) als vereinbart.